Liefer- und Zahlungsbedingungen der Salamander GmbH und der Salamander Vertriebs GmbH für den Export

 

1

Geltung

1.1

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.3

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Käufer.

2

Vertragsschluss

Bestellungen des Käufers und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3

Lieferung

3.1

Die Lieferungen erfolgen ab Werk (Lager Feldkirchen - Kärnten/Österreich) gemäß den INCOTERMS 2010.

3.2

Der Käufer wird uns neben seiner postalischen Adresse schriftlich eine Fax-Nummer und eine E-Mail-Adresse mitteilen, an die wir unsere Benachrichtigungen an den Kunden, insbesondere über die zur Abholung bereitgestellte Ware, zusenden können.

4

Eigentumsvorbehalt

4.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern.

4.2

Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der vorgenannten Ware zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Käufer hat uns von der Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der vorgenannten Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten insoweit zu tragen, als die Intervention erfolgreich war und die Zwangsvollstreckung wegen der hierdurch entstandenen Kosten beim Dritten erfolglos war.

4.3

Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschaden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware vom Käufer an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.

4.4

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren herauszuverlangen, abzuholen, in unmittelbaren Besitz zu nehmen und freihändig zu veräußern.

5

Lieferzeit - Verzug

5.1

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.

5.2

Wenn eine von uns angegebene Lieferfrist überschritten wird, befinden wir uns erst dann im Verzug, nachdem der Käufer uns schriftlich mit einer Frist von mindestens 22 Tagen in Verzug gesetzt hat.

5.3

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

5.4

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung) oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl uns als auch den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist sind sowohl der Käufer als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen.

7

Gewährleistung

7.1

Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist innerhalb von 12 Werktagen nach Übernahme der Ware durch den Kunden im Lager Feldkirchen (Kärnten/Österreich) zu erheben und zu begründen.

7.2

Bei versteckten Mängeln gelten für die Rügepflicht des Käufers die gesetzlichen Vorschriften.

7.3

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängel sind insbesondere nicht natürlicher Verschließ oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung entstehen.

7.4

Die beanstandete Ware darf nur mit unserer Einwilligung zurückgesandt werden, es sei denn, dass wir nicht innerhalb von 12 Werktagen auf die Mängelrüge eingegangen sind.

7.5

Ist die Ware mit Mängeln behaftet, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder Gutschrift zu erteilen. Schlägt eine Ersatzlieferung/ Nachbesserung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Minderung und Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.6

Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen ist sowohl für den Käufer als auch für uns unzulässig.

7.7

Die vorstehenden Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe.

8

Preise - Zahlungsbedingungen

8.1

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager Feldkirchen (Kärnten/Österreich). Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro. Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

8.2

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer den Rechnungsbetrag in Euro gegen Vorkasse zu zahlen, wobei er berechtigt ist, Skonto in Höhe von 3 % abzuziehen.

8.3

Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages (abzüglich Skonto) auf dem von uns angegebenen Konto wird die Ware im Lager Feldkirchen (Kärnten/Österreich) zur Abholung durch den Käufer bereitgestellt.

8.4

Ist ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich eine andere Zahlungsweise als Vorkasse vereinbart, gilt folgendes:

8.4.1

Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, sind unzulässig.

8.4.2

Für offene Zahlungsziele gilt § 286 BGB. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

8.4.3

Bei Barzahlung in verlustfreier Kasse dato Faktura sind innerhalb von 10 Kalendertagen 3 % Skonto zu gewähren, sonst 30 Kalendertage netto.

8.4.4

Dabei können Rechnungen vom 01. bis 10., vom 11. bis 20. und vom 21. bis ultimo jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden.

8.5

Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung bei uns eingegangen ist.

9

Verzug, Vermögensverfall des Käufers - Sofortfälligstellung

Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Waren zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

10

Haftung

10.1

Soweit nicht in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.

10.2

Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.

10.3

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.4

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

11

Zurückbehaltungsrecht - Aufrechnung

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers zulässig

12

Kein Verkauf an Wiederverkäufer

Ein Verkauf an Wiederverkäufer, mit Ausnahme an von uns autorisierte Händler, ist dem Käufer nicht gestattet.

13

Schlussbestimmungen

13.1

Erfüllungsort ist Langenfeld (Rheinland). Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Käufern, die Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Langenfeld (Rheinland). Wir sind jedoch berechtigt, auch am Firmensitz des Käufers zu klagen.

13.2

Für alle Lieferungen findet das deutsche Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) finden jedoch keine Anwendung.

13.3

Sollten einzelne Klauseln dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des übrigen Teils solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.

Stand: 01.09.2011